Handelsregister · VR 2236

Chronologischer Auszug

Förderverein Ziegeleimuseum e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Ziegeleimuseum e.V.

b)
Jockgrim
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, bedarf der Vorstand
der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für
Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender kraft Amtes:
Scherer, Jörg, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Breining, Michael, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.11.1996 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 10.11.2004 geändert.
a)
21.09.2006
König

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.05.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.09.2006.
Satzung Blatt 5-12, Beschluss
Blatt 25-30, 55-59, 67-70, 75 der
Akte.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender kraft Amtes:
Scherer, Jörg, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Breining, Michael, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
Kraft Amtes
1. Vorsitzende:
Baumann, Sabine, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Scherer, Jörg, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2015
Schnabel

b)
Fall 2
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.04.2018
Seiler

b)
Fall 3
Beschluss Bl. 121 - 123 d.A.
Satzung Bl. 124 - 128 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.