Handelsregister · VR 20263
Chronologischer Auszug
Förderverein Wiedererstellung und Pflege der Berolina e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Wiedererstellung und Pflege der Berolina e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (ersten Stellvertreter) und dem dritten Vorsitzenden (zweiten Stellvertreter). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) erster Vorsitzender: 1. Berger, Anabelle, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender (erster Stellvertreter): 2. Wendland, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin dritter Vorsitzender (zweiter Stellvertreter): 3. Wörhoff, Joachim Adolf Heinrich, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 4. Menzel, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 5. Thiede, Heike-Maren, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 13.02.2000 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 09.02.2001 | a) 21.08.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9-11 Beschluss Bl. 14, 29, 30 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Menzel, Klaus Nicht mehr dritter Vorsitzender (zweiter Stellvertreter): 3. Wörhoff, Joachim Adolf Heinrich Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Thiede, Heike-Maren dritte Vorsitzende (zweite Stellvertreterin): 6. Scheit-Vogelbacher, Monika, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 26.10.2012 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.