Handelsregister · VR 580274

Chronologischer Auszug

Förderverein Weygang-Museum Öhringen e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Weygang-Museum Öhringen e. V.

b)
Öhringen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich
und außergerichtlich allein. Für den Abschluß von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,--
DM belasten braucht der Vorstand die Zustimmung des
Vereinsausschusses.

b)
1. Vorsitzender:
Amern-Kasten, Karl-Heinz, Neuenstein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Stransky, Frank, Öhringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.10.1997 mit Nachtrag vom 17.09.1998 mit Änderung vom 28.03.2001.
a)
18.06.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.06.2015.
Tag der ersten Eintragung:
24.11.1998
Satzung:
Sonderband
Blatt 64-68
2b)
Nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Stransky, Frank, Öhringen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Fink-Osterritter, Gudrun, Öhringen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Amern-Kasten, Karl-Heinz, Neuenstein, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2017
Frankenberger
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1.000,-- DM belasten braucht der Vorstand die
Zustimmung des Vereinsausschusses.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Wunder, Claudia, Öhringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Fink-Osterritter, Gudrun, Öhringen, *XX.XX.XXXX
a)
06.12.2021
Feuerpeil

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.