Handelsregister · VR 230446

Chronologischer Auszug

Förderverein Weilheimer Skihütte e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Weilheimer Skihütte e.V.

b)
Weilheim an der Teck
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der/die
Kassenwart/-in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht
des Vorstandes ist insoweit beschränkt, daß es für die
Aufnahme von Darlehen und für die Übernahme von
Bürgschaften der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Kassenwartin:
Friedel, Karin, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Fischer, Thomas, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Naasz, Joachim, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.03.2000
a)
11.06.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
25.05.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 10 - 13
2b)
Bestellt als
Kassenwartin:
Klamt-Stiehler, Michaela, Weilheim an der Teck,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwartin:
Friedel, Karin, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2021
Kramer
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Sie vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit
beschränkt, dass es für die Aufnahme von Darlehen und
für die Übernahme von Bürgschaften der Zustimmung
der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Nicht mehr
Kassenwartin:
Klamt-Stiehler, Michaela, Weilheim an der Teck,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) und § 8 (Kassenwart) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge), § 6 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Inkrafttreten der
Satzung) beschlossen.
a)
18.10.2022
Kramer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 37

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.