Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Vertreter bestellen.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband
Fall 2
Satzung Blatt 12 - 15 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 18.03.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.