Handelsregister · VR 477 SB
Chronologischer Auszug
Förderverein "Unterstützung schwersterkrankter und behinderter Kinder" e. V. · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein "LÖWENHERZ - Unterstützung schwersterkrankter und behinderter Kinder" e. V. b) Büchen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. b) 1. Vorsitzender: 1. Schmid, Peter, Tischler, Büchen 2. Vorsitzender: 2. Wandschneider, Marianne, geb. Grobelni, *XX.XX.XXXX, Schulendorf | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 09.06.1998 geändert durch Beschlüsse vom 15.02.2002 und 14.02.2003 | a) 06.11.2006 Dammann b) Tag der ersten Eintragung: 30.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Förderverein "Unterstützung schwersterkrankter und behinderter Kinder" e. V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 08.11.2006 Lusch | |
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Schmid, Peter Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Wandschneider, Marianne, geb. Grobelni 2. Vorsitzender: 3. Kroh, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Witzeeze 1. Vorsitzender: 4. Vidal, Kirsten, geb. Bathke, *XX.XX.XXXX, Groß Sarau | a) 02.04.2019 Bender | ||
| 4 | b) 2. Vorsitzender: 5. Kreuz, Frank, *XX.XX.XXXX, Lauenburg/Elbe Nicht mehr 2. Vorsitzender: 3. Kroh, Wolfgang | a) 30.03.2020 Möller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.