Der Vorstand besteht aus mindestens zwei bis höchstens fünf Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Leonard Keidel
Heidelberg
Vorstand
Hannah Klein
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.02.2017
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 4-8
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