Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins zusätzlich vom Schriftführer oder dem Kassenwart zu unterzeichnen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dagmar Frenk
Schwanau
Vorstand
Nadja Welle
Schwanau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.11.1998 mit Nachtrag vom 29.12.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 03.02.1999
Satzung: AS. 9 ff.
Neufassung der Satzung: AS 189 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.