Handelsregister · VR 280577
Chronologischer Auszug
Förderverein TSV Miedelsbach e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Miedelsbach e.V. b) Schorndorf | a) Vorstand im Sinne von § 26 Absatz 2 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind je einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. b) 1. Vorsitzender: Schaal, Gerhard, Betriebswirt, Schorndorf-Miedelsbach 2. Vorsitzender: Müller, Rolf, Schlossermeister, Schorndorf-Miedelsbach | a) Verein Satzung vom 24.05.1994 | a) 31.10.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 21.09.1994 Satzung: Sonderband Blatt 7/12 |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: Förderverein TSV Miedelsbach e.V. | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Hirtreiter, Lothar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Rösch, Steffen, Rudersberg, *XX.XX.XXXX zunächst als 2. Vorsitzender eingetreten und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzender: Nadler, Bernhard, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schaal, Gerhard, Betriebswirt, Schorndorf-Miedelsbach zunächst als 1. Vorsitzender eingetreten und wieder ausgeschieden 2. Vorsitzender: Müller, Rolf, Schlossermeister, Schorndorf-Miedelsbach | a) 06.02.2015 Cerekwicki | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 17.04.2024 Knezevic b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.