Handelsregister · VR 11194

Chronologischer Auszug

Förderverein TSV Gundheim-Jugend e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein TSV Gundheim-Jugend e.V.

b)
Gundheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus erster
Vorsitzender, zweiter Vorsitzender.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Sitzungsleiters.

b)
Erster Vorsitzender:
Renz, Lothar, Gundheim, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Libel, Hans, Gundheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.11.2002
a)
04.08.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.04.2003

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms VR 1194
getreten.

Freigegeben am 04.08.2006.
2b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Renz, Lothar, Gundheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Osadschy, Markus, Gundheim, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2007
Neubauer

b)
Bl. 16-20 d.A.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Osadschy, Markus, Gundheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Libel, Hans, Gundheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
erster Vorsitzender:
Fett, Bernd, Gundheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
zweiter Vorsitzender:
Engel, Christian, Gundheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 16
(Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
23.11.2011
Dannegger

b)
Fall 3
Blatt 25 - 42 der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.