Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke - Grundstücksgleiche Rechte - sowie zur Aufnahme eines Kredits bei einem Kreditinstitut ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Zimmermann
Gaggenau
Vorstand
Rainer Weber
Gaggenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.05.1998 mit Änderung vom 20.04.1999.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 01.10.1998
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.