Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.01.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2006.
Vorstand im Sinne des § 26 GB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gem. § 9 der Satzung dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb u. Veräußerung, zur Belastung von und zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke u. Grundstücksgleiche Rechte sowie sonstigen Vermögensmassen jeder Art u. zur Aufnahme v. Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit erforderlich ist. Die Übernahme von Bürgschaften ist untersagt.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3a) von Amts wegen berichtigt am 18.08.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.