Handelsregister · VR 420205

Chronologischer Auszug

Förderverein Theater Lindenhof e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Theater Lindenhof e.V.

b)
Burladingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellv. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und
drei Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellv.
Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Jeweils
zwei der übrigen Mitglieder des Vorstandes vertreten
den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist beschlußfähig,
wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.

b)
Vorsitzender:
Fröhlich, Werner, Tübingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Hess, Rosmarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Busch, Barbara, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Maurer, Heidemarie, Kusterdingen, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Horrer, Klaus, Dettenhausen, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Klett, Monika, Nehren, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Dr. Schickling, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.07.1983 zuletzt geändert am 24.04.2010
a)
28.04.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
31.08.1983
Satzung:
Sonderband
Blatt 161 ff.
2b)
Bestellt als
Beisitzer:
Trebuth, Bernhard, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Dr. Schickling, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2016
Reusch
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellv. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und
bis zu drei Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellv.
Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Jeweils
zwei der übrigen Mitglieder des Vorstandes vertreten
den Verein gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 3
und 4 (Mitgliederversammlung) und § 9 Abs. 1 und 3 (Vorstand) beschlossen.
a)
09.05.2017
Jahn

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 200
4b)
Nicht mehr
Schriftführerin:
Busch, Barbara, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Dr. Nübel, Bernhard, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2018
Reusch
5b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Hess, Rosmarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Selinsek, Sabrina, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2020
Gastgeb

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.