Handelsregister · VR 420205
Chronologischer Auszug
Förderverein Theater Lindenhof e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Theater Lindenhof e.V. b) Burladingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und drei Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Jeweils zwei der übrigen Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. b) Vorsitzender: Fröhlich, Werner, Tübingen, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Hess, Rosmarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Busch, Barbara, Tübingen, *XX.XX.XXXX Kassiererin: Maurer, Heidemarie, Kusterdingen, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Horrer, Klaus, Dettenhausen, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Klett, Monika, Nehren, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Dr. Schickling, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 18.07.1983 zuletzt geändert am 24.04.2010 | a) 28.04.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 31.08.1983 Satzung: Sonderband Blatt 161 ff. |
| 2 | b) Bestellt als Beisitzer: Trebuth, Bernhard, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Dr. Schickling, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2016 Reusch | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und bis zu drei Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Jeweils zwei der übrigen Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 3 und 4 (Mitgliederversammlung) und § 9 Abs. 1 und 3 (Vorstand) beschlossen. | a) 09.05.2017 Jahn b) Satzung: Sonderband Blatt 200 | |
| 4 | b) Nicht mehr Schriftführerin: Busch, Barbara, Tübingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Dr. Nübel, Bernhard, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2018 Reusch | ||
| 5 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Hess, Rosmarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Selinsek, Sabrina, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2020 Gastgeb |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.