Handelsregister · VR 51130
Chronologischer Auszug
"Förderverein" TG Waldsee e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Förderverein" TG Waldsee e.V. b) Waldsee | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. b) Erster Vorsitzender: Weick, Leo, Waldsee, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Weiß, Jürgen, Waldsee, *XX.XX.XXXX Dritter Vorsitzender (Schatzmeister): Magin, Reiner, Waldsee, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 27.04.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.06.2003 geändert. b) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden, der zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat. Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EURO - Grundstückgeschäfte jeglicher Art - Aufnahme von Krediten | a) 24.02.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 25.07.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1130 SP getreten. Freigegeben am 24.02.2006. |
| 2 | a) Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden, der zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EURO - Grundstückgeschäfte jeglicher Art - Aufnahme von Krediten b) Gewählt als Dritte Vorsitzende (Schatzmeisterin): Röll, Simone, Waldsee, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Dritter Vorsitzender (Schatzmeister): Magin, Reiner, Waldsee, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 13.11.2019 Hoffmann b) Fall 2 | |
| 3 | a) Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden, der zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Bei der Abwicklung von Zahlungsverkehr über Banken ist der dritte Vorsitzende, welcher zugleich der Schatzmeister ist, bis zu den satzungsgemäßen Beschränkungen (Rechtsgeschäfte über 10.000 Euro) alleine vertretungsberechtigt. Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EURO - Grundstückgeschäfte jeglicher Art - Aufnahme von Krediten | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) Abs. 3, § 11 (Vorstand) Abs. 3 -neu- und beschlossen. | a) 10.03.2020 Hoffmann b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.