Handelsregister · VR 51130

Chronologischer Auszug

"Förderverein" TG Waldsee e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Förderverein" TG Waldsee e.V.

b)
Waldsee
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten
Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam
vertreten.

b)
Erster Vorsitzender:
Weick, Leo, Waldsee, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Weiß, Jürgen, Waldsee, *XX.XX.XXXX
Dritter Vorsitzender (Schatzmeister):
Magin, Reiner, Waldsee, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.04.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 06.06.2003 geändert.

b)
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden, der zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat.
Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
- Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EURO
- Grundstückgeschäfte jeglicher Art
- Aufnahme von Krediten
a)
24.02.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.07.2003
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1130 SP
getreten.
Freigegeben am 24.02.2006.
2a)
Geändert, nun:
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem
zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden, der
zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten
Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam
vertreten.

Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die
Zustimmung der Mitgliederversammlung:
- Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EURO
- Grundstückgeschäfte jeglicher Art
- Aufnahme von Krediten

b)
Gewählt als
Dritte Vorsitzende (Schatzmeisterin):
Röll, Simone, Waldsee, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Dritter Vorsitzender (Schatzmeister):
Magin, Reiner, Waldsee, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Vorstand) beschlossen.
a)
13.11.2019
Hoffmann

b)
Fall 2
3a)
Geändert, nun:
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem
zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden, der
zugleich das Amt des Schatzmeisters innehat.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten
Vorsitzenden und den dritten Vorsitzenden gemeinsam
vertreten.

Bei der Abwicklung von Zahlungsverkehr über Banken ist
der dritte Vorsitzende, welcher zugleich der
Schatzmeister ist, bis zu den satzungsgemäßen
Beschränkungen (Rechtsgeschäfte über 10.000 Euro)
alleine vertretungsberechtigt.

Der Vorstand benötigt bei folgenden Geschäften die
Zustimmung der Mitgliederversammlung:
- Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EURO
- Grundstückgeschäfte jeglicher Art
- Aufnahme von Krediten
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung der Satzung in

§ 10 (Mitgliederversammlung) Abs. 3,
§ 11 (Vorstand) Abs. 3 -neu- und

beschlossen.
a)
10.03.2020
Hoffmann
b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.