Handelsregister · VR 2020

Chronologischer Auszug

Förderverein SV Herxheimweyher 1994 e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein SV Herxheimweyher 1994 e.V.

b)
Herxheimweyher
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Kupper, Hella, Herxheim bei Landau, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Neuber, Horst, Verkaufsleiter, Wörth am Rhein
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.06.1994.
a)
09.10.2006
König

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.10.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2006.
Satzung Blatt 5-8 der Akte.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Kupper, Hella, Herxheim bei Landau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Neuber, Horst, Verkaufsleiter, Wörth am Rhein
Nunmehr
1. Vorsitzender:
Weber, Norbert, Rülzheim, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
2. Vorsitzende:
Kupper, Hella, Herxheim bei Landau, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2012 hat die Änderung der Satzung und Neufassung
beschlossen.
a)
28.01.2013
Lauer

b)
Fall 3
Satzung Bl.29-34
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Weber, Norbert, Rülzheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kupper, Hella, Herxheim bei Landau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Kupper, Hella, Herxheim b. Landau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kern, Michael, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
24.03.2016
Schnabel

b)
Fall 4
Beschluss Bl. 57-59 d.A.
Satzung Bl. 42-45 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.