Handelsregister · VR 21658

Chronologischer Auszug

Förderverein SV Burgalben 05 e.V. · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Abteilung Fußball der Sportgemeinschaft SV
Burgalben 05 e.V.

b)
Waldfischbach-Burgalben
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Kauf, Verkauf, Belastung von Grundstücken und
Aufnahme von Krediten bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Bohl, Fritz, Waldfischbach-Burgalben, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Fröhlich, Wolfgang, Waldfischbach-Burgalben,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.04.2005
a)
14.03.2006
Ritter

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.06.2005
Dieses Blatt ist unter Änderung
der örtlichen Zuständigkeit zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Pirmasens VR 1658 getreten.
Freigegeben am 14.03.2006.
2a)
Neuer Vereinsname:
Förderverein SV Burgalben 05 e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Bohl, Fritz, Waldfischbach-Burgalben, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Fröhlich, Wolfgang, Waldfischbach-Burgalben,
*XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
1. Vorsitzender:
Kettering, Martin, Waldfischbach-Burgalben, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Entenmann, Barbara, Waldfischbach-Burgalben,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 15 (Datenschutz und § 16 (Recht am eigenen Bild) und mit ihr die Änderung des
Namens des Vereins beschlossen; der bisherige § 15 (Auflösung des Vereins) ist nun § 17.
a)
27.02.2019
Steinhauer

b)
Blatt 1 ff SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.