Handelsregister · VR 30752 früher Amtsgericht Geldern

Registerinformationen

Förderverein Steprather Mühle Walbeck e.V. · Amtsgericht Kleve

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Steprather Mühle Walbeck e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Geldern-Walbeck

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30752 früher Amtsgericht Geldern
Gericht
Amtsgericht Kleve
Letzte Eintragung
03.09.2025
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Wilhelm Stiphoudt van

Geldern

Vorstand

Ursula Waerder

Geldern

Vorstand

Renate Krippahl

Geldern

Vorstand

Carmen Tröger

Geldern

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.02.1990, geändert am 09.02.1996.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2019 hat die Einfügung des § 12 (Datenschutz) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 12 (Eintragung) ist nunmehr § 13.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und § 7 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 31.07.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 752 Amtsgericht Geldern getreten.
  • Vorstandswahlen vom 11.03.2010 Blatt 125 -127
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 126
  • Neue Satzung Blatt 138-141
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 166
  • Wortlaut der Satzung Blatt 170 - 174
  • Wortlaut der Satzung Blatt 192 - 196
  • Protokoll vom 06.05.2024, Blatt 210 - 214 d. A.
  • Protokoll vom 02.06.2025, Blatt 232 - 234 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.