Handelsregister · VR 10132

Registerinformationen

Förderverein Steinzentrum Wunsiedel e.V. · Amtsgericht Hof

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Steinzentrum Wunsiedel e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wunsiedel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10132
Gericht
Amtsgericht Hof
Letzte Eintragung
11.07.2025
Abrufstand
31.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jürgen Wunderlich

Marktleuthen

Vorstand

Thomas Laubscher

Wunsiedel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 02.10.1955 zuletzt geändert am 17.06.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2013 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz und Zweck) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Zweck) und 17 (Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der §§ 2, 3, 9, 10 und 23 der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2024 hat die Änderung des § 1 (Name) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem stellv. Vorsitzenden.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.02.1957. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 73-76 SB;
  • Protokoll Bl. 9 ff SB;
  • Beschluss Bl. 14 SB; Neue Satzung Bl. 15ff SB.
  • Beschlüsse Bl. 21 SB; Neue Satzung Bl. 22ff SB.
  • Beschluss Bl. 27; Neue Satzung Bl. 30/30R.
  • Beschluss Bl. 41 SB; Neue Satzung Bl. 45ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.