Handelsregister · VR 351687

Chronologischer Auszug

Förderverein Stadtkirche Meiningen e. V. · Amtsgericht Meiningen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Stadtkirche Meiningen e. V.

b)
Meiningen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zum
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
nicht mehr als 500,00 € belasten, der Vorsitzende und
seine Stellvertreter allein berechtigt sind. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die vorgenannten
Betrag übersteigen, bedarf es eines
Vorstandsbeschlusses. Über Rechtsgeschäfte, die die
Summe von 50.000,00 € übersteigen, entscheidet die
Mitgliederversammlung. Im Übrigen darf der Vorstand
Verpflichtungen für den Verein nur bis zur Höhe des
Vereinsvermögens oder der Höhe zugesagter
Fördermittel eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit
ausdrücklich begrenzt. Zahlungsanweisungen bis 500,00
€, bedürfen der Unterschrift eines Vorstandsmitglieds.
Darüber hinaus gehende Beträge, bedürfen der
Unterschriften des Schatzmeisters und eines BGB-
Vorstandsmitgliedes. Gleiches gilt bei der Nutzung von
Online- Banking.

b)
Vorsitzende:
Rau, Sabine-Katrin, Meiningen, *XX.XX.XXXX

Stellvertreter des Vorsitzenden:
Landwehr, Bernhard, Meiningen, *XX.XX.XXXX

Stellvertreter des Vorsitzenden:
Giesder, Fabian, Meiningen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10.02.2023 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
23.05.2023.
a)
27.07.2023
Hofmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.