Handelsregister · VR 10397

Chronologischer Auszug

FÖRDERVEREIN SONNENENERGIE e.V. · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Sonnenenergie e.V.

b)
Eggenfelden
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis 500 DEM
vertreten die Vorsitzenden je einzeln. Bei
Rechtsgeschäften über 500 DEM ist die Zustimmung des
Gesamtvorstands, bei solchen über 3000 DEM sowie bei
Dienstverträgen die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Ellinger, Heribert, Eggenfelden, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Tropp, Martin, Bad Birnbach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tändler, Johann, Reut, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stadler, Hans, Taubenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 11.03.1988 zuletzt geändert am 16.04.1999
a)
17.01.2006
Dr. Willer

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.07.1988.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Stadler, Hans, Taubenbach, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorstand:
Ellinger, Cornelia, Roßbach, *XX.XX.XXXX
a)
19.09.2007
Seiler-Gaßner

b)
Eintr.Vfg. HB 89
3a)
Firma geändert, nun:
FÖRDERVEREIN SONNENENERGIE e.V.

b)
Sitz verlegt, nun:
Roßbach
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis 500,00 EUR
vertreten die Vorsitzenden je einzeln. Bei
Rechtsgeschäften über 500,00 EUR ist die Zustimmung
des Gesamtvorstands, bei solchen über 2000,00 EUR
sowie bei Dienstverträgen ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Zweck des
Vereins), 2 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), 4 (Rechte und Pflichten der
Mitglieder), 6 (Mitgliedsbeitrag), 8 (Die Vorstandschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 10
(Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 15 (Vereinsauflösung) der Satzung
beschlossen.
Name und Sitz des Vereins sind geändert.
a)
06.12.2017
Seiler-Gaßner

b)
Protokoll Bl. 105 (108) HB;
Neue Satzung Bl. 106 HB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.