Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Schriftfüher (gleichzeitig stellvertretender Vorsitzende) und der Kassenwart. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Zur Verfügung über Geldmittel im Wert von mehr als 500,00 DM sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Satzung
Satzung vom 24.01.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.