Handelsregister · VR 1353
Chronologischer Auszug
Förderverein Seniorenheim Karolinenstraße e.V. · Amtsgericht Lemgo
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Seniorenheim Karolinenstraße e.V. b) Lage | a) Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender: Möller, Harm-Hendrik, Detmold, *XX.XX.XXXX Vorstand: Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX Vorstand: Niemeier, Annegret, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.11.2012. | a) 18.12.2012 Holländer b) Satzung Bl. 14-17 d.A. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Niemeier, Annegret, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dünki, Ursula, Kreuztal, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2015 Holländer | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister vertritt den Verein zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nach Ergänzung der Funktion: stellvertretender Vorsitzender: Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Geschäftsjahr), 5 (Finanzierung), 7 (Vertretungsberechtigung des Vorstandes), 8 (Zuständigkeit des Vorstandes), 9 (Amtsdauer des Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 14 (Leitung der Mitgliederversammlung) beschlossen. Durch Beschluss des Vorstandes vom 15.05.2015 wurde § 7 (Vorstand) der Satzung ergänzt. | a) 29.05.2015 Holländer b) Satzung Bl. 57-61 d.A. | |
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister vertritt den Verein zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Mitglieder bzw. Vorstände möglich), 7 (Zustimmungserfordernis der Mitgliederversammlung bei Handlungen des Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung - Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes in Textform) und 14 (Voraussetzungen der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) sowie die Einfügung eines neuen § 15 (Datenschutzklausel im Verein) beschlossen, wodurch der bisherige § 15 zu § 16 (Auflösung des Vereins) geworden ist. | a) 31.01.2019 Holländer b) Satzung Bl. 76-81 d.A. | |
| 5 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzender: Scholtyssek, Werner, Lage, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2020 Meier | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 (Zuständigkeit des Vorstandes - einfache Mehrheit bei herbeigeführtem Beschluss der Mitglieder ausreichend), 9 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes - Verbleib im Amt bis zur Wahl des neuen Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung - mögliche virtuelle Durchführung) und 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung - Einladung in Textform und Abgabe der Stimme durch Mitglieder in Schriftform vor der Mitgliederversammlung möglich) beschlossen. | a) 24.01.2022 Holländer b) Satzung Bl. 111-116 d.A. | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit - kein ersatzweiser Anfall des Vermögens des Vereins nach Auflösung an die Stadt Lage) und § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung - bei Satzungsänderungen kann die Tagesordnung generell nicht kurzfristig geändert werden) beschlossen. | a) 15.02.2023 Holländer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.