Handelsregister · VR 1353

Chronologischer Auszug

Förderverein Seniorenheim Karolinenstraße e.V. · Amtsgericht Lemgo

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Seniorenheim Karolinenstraße e.V.

b)
Lage
a)
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der
Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch
zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
vertreten. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Möller, Harm-Hendrik, Detmold, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Niemeier, Annegret, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.11.2012.
a)
18.12.2012
Holländer

b)
Satzung Bl. 14-17 d.A.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Niemeier, Annegret, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dünki, Ursula, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2015
Holländer
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister vertritt
den Verein zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem
stellvertretenden Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte
über 500,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nach Ergänzung der Funktion:
stellvertretender Vorsitzender:
Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Geschäftsjahr), 5 (Finanzierung), 7 (Vertretungsberechtigung des Vorstandes), 8
(Zuständigkeit des Vorstandes), 9 (Amtsdauer des Vorstandes), 11
(Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 14 (Leitung der
Mitgliederversammlung) beschlossen.

Durch Beschluss des Vorstandes vom 15.05.2015 wurde § 7 (Vorstand) der Satzung
ergänzt.
a)
29.05.2015
Holländer

b)
Satzung Bl. 57-61 d.A.
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister vertritt
den Verein zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem
stellvertretenden Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte
über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 2
(Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Mitglieder bzw. Vorstände möglich), 7
(Zustimmungserfordernis der Mitgliederversammlung bei Handlungen des Vorstandes), 11
(Mitgliederversammlung - Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes in Textform) und 14
(Voraussetzungen der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) sowie die Einfügung
eines neuen § 15 (Datenschutzklausel im Verein) beschlossen, wodurch der bisherige § 15
zu § 16 (Auflösung des Vereins) geworden ist.
a)
31.01.2019
Holländer
b)
Satzung Bl. 76-81 d.A.
5b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Weskamp, Leopold, Lage, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzender:
Scholtyssek, Werner, Lage, *XX.XX.XXXX
a)
08.01.2020
Meier
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 8
(Zuständigkeit des Vorstandes - einfache Mehrheit bei herbeigeführtem Beschluss der
Mitglieder ausreichend), 9 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes - Verbleib im Amt bis zur
Wahl des neuen Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung - mögliche virtuelle
Durchführung) und 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung - Einladung in Textform
und Abgabe der Stimme durch Mitglieder in Schriftform vor der Mitgliederversammlung
möglich) beschlossen.
a)
24.01.2022
Holländer

b)
Satzung Bl. 111-116 d.A.
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit - kein ersatzweiser Anfall des Vermögens des Vereins nach
Auflösung an die Stadt Lage) und § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung - bei
Satzungsänderungen kann die Tagesordnung generell nicht kurzfristig geändert werden)
beschlossen.
a)
15.02.2023
Holländer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.