Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Olaf Hildebrand
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Manuel Georg Binder
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.2010.
Die Mitgliederversammlungen vom 28.03.2017 und 25.07.2017 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 10 (Zusammensetzung des Vorstandes), 11 (Wahl), 12 (Aufgaben des Vorstandes), 14 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 19 (Rechnungsprüfung) und 21 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen.