Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertetende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist gem. § 26 BGB dahingehend beschränkt, dass für vermögensrechtliche Verpflichtungen des Vereins über einen Betrag von 500,00 EUR im Einzelfall hinaus, ein Mehrheitsbeschluss des Vorstands notwendig ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Bernstein
Isernhagen
Vorstand
Helmut Meibes
Isernhagen
Vorstand
Beatrix Langer
Isernhagen
Vorstand
Dorothee Gratz
Isernhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.2004
Freitext
Satzung Blatt 13-17 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.02.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (902 IN 727/09 - 7 -) vom 08.12.2009 ist über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.