Handelsregister · VR 1807
Chronologischer Auszug
Förderverein Schifffahrtsmuseum e.V. - 76776 Neuburg am Rhein · Amtsgericht Landau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schifffahrtsmuseum Neuburg am Rhein e.V. b) Neuburg am Rhein | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM (eintausend Deutsche Mark) belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Pfirmann, Thorsten, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Stieber, Eva Margareta, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.01.1992 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2004 geändert. | a) 25.10.2006 König b) Tag der ersten Eintragung: 22.04.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.10.2006. Satzung Blatt 8-13, Beschluss Blatt 45, 46 der Akte. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Pfirmann, Thorsten, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Knauß, Hermann, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 13.04.2015 Schnabel | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Stieber, Eva Margareta, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Fries, Hans-Joachim, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 29.07.2016 Schnabel b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Geändert, nun: Förderverein Schifffahrtsmuseum e.V. - 76776 Neuburg am Rhein | a) Geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR (fünfhundert EUR) belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag), 8 (Der Vorstand), 9 (Der Vereinsausschuss), 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und 16 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 23.01.2017 Schnabel b) Fall 4 Beschluss Bl. 90 d.A. Satzung Bl. 94-97 d.A. |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 22.05.2017 Schnabel b) Fall 5 Beschluss Bl. 102-107 d.A. Satzung Bl. 108-111 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.