Handelsregister · VR 1807

Chronologischer Auszug

Förderverein Schifffahrtsmuseum e.V. - 76776 Neuburg am Rhein · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schifffahrtsmuseum Neuburg am Rhein e.V.

b)
Neuburg am Rhein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.000,00 DM (eintausend Deutsche Mark)
belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und
Dienstverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Pfirmann, Thorsten, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Stieber, Eva Margareta, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.01.1992 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 18.11.2004 geändert.
a)
25.10.2006
König

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.04.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.10.2006.
Satzung Blatt 8-13, Beschluss
Blatt 45, 46 der Akte.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Pfirmann, Thorsten, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Knauß, Hermann, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2015
Schnabel
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Stieber, Eva Margareta, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Fries, Hans-Joachim, Neuburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
29.07.2016
Schnabel

b)
Fall 3
4a)
Geändert, nun:
Förderverein Schifffahrtsmuseum e.V. - 76776 Neuburg am
Rhein
a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 500,00 EUR (fünfhundert EUR) belasten,
bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Vereinsausschusses.
Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name
und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 5
(Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag), 8 (Der
Vorstand), 9 (Der Vereinsausschuss), 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 12
(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und 16 (Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
23.01.2017
Schnabel

b)
Fall 4
Beschluss Bl. 90 d.A.
Satzung Bl. 94-97 d.A.
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
22.05.2017
Schnabel

b)
Fall 5
Beschluss Bl. 102-107 d.A.
Satzung Bl. 108-111 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.