Handelsregister · VR 2645

Chronologischer Auszug

Förderverein Residenz- und Rosenstadt Putbus e.V. · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V.

b)
Putbus
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Schatzmeister vertritt allein den Verein in
finanziellen Angelegenheiten und ist somit allein
kontoführungsberechtigt bis zu einer Summe von
1.000,00 EUR.

b)
Vorstand:
von Putbus, Michaela, Putbus, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Prof. Knapp, Hans-Dieter, Putbus, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Lindow, Solveig, Putbus, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 20.11.2004 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 23.11.2014 geändert.
a)
29.06.2016
Schulz

b)
Satzung Blatt 66 des
Sonderbandes

Tag der ersten Eintragung:
01.03.2005

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
gemäß § 4 Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz zum
23.11.2015 an die Stelle des
bisherigen Registerblattes VR
645 Amtsgericht Bergen auf
Rügen getreten.
Freigegeben am 29.06.2016.
2a)
Name geändert, nun:
Förderverein Residenz- und Rosenstadt Putbus e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Ferner wurde die Änderung der
Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen.
a)
28.08.2018
Schulz

b)
Beschluss Blatt 80 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 84 des
Sonderbandes
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Schatzmeister vertritt allein den Verein in
finanziellen Angelegenheiten und ist somit allein
kontoführungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6
(allgemeine Vertretungsregelung) beschlossen.
a)
22.11.2022
Schulz

b)
Beschluss Blatt 93 des
Sonderbandes
Satzung Blatt 97 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.