Handelsregister · VR 2645
Chronologischer Auszug
Förderverein Residenz- und Rosenstadt Putbus e.V. · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. b) Putbus | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Schatzmeister vertritt allein den Verein in finanziellen Angelegenheiten und ist somit allein kontoführungsberechtigt bis zu einer Summe von 1.000,00 EUR. b) Vorstand: von Putbus, Michaela, Putbus, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Knapp, Hans-Dieter, Putbus, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Lindow, Solveig, Putbus, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 20.11.2004 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.11.2014 geändert. | a) 29.06.2016 Schulz b) Satzung Blatt 66 des Sonderbandes Tag der ersten Eintragung: 01.03.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 4 Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz zum 23.11.2015 an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 645 Amtsgericht Bergen auf Rügen getreten. Freigegeben am 29.06.2016. |
| 2 | a) Name geändert, nun: Förderverein Residenz- und Rosenstadt Putbus e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 28.08.2018 Schulz b) Beschluss Blatt 80 des Sonderbandes Satzung Blatt 84 des Sonderbandes | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Schatzmeister vertritt allein den Verein in finanziellen Angelegenheiten und ist somit allein kontoführungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (allgemeine Vertretungsregelung) beschlossen. | a) 22.11.2022 Schulz b) Beschluss Blatt 93 des Sonderbandes Satzung Blatt 97 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.