Handelsregister · VR 510437
Chronologischer Auszug
Förderverein Reitergruppe Zöbingen e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Reitergruppe Zöbingen e.V. b) Unterschneidheim | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder nur jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass für die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Erhardt, Xaver, Unterschneidheim-Zöbingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kohnle, Franz, Unterschneidheim-Zöbingen Kassenwart: Kurz, Andreas, Unterschneidheim-Zöbingen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Hoyer, Brigitte, Bopfingen-Kerkingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.04.2000 zuletzt geändert am 20.09.2000 | a) 17.03.2014 Strehle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 26.02.2001 Registerakten: Blatt 1-33 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Kohnle, Martin, Unterschneidheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kohnle, Franz, Unterschneidheim-Zöbingen | a) 20.06.2014 Grupp | ||
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Reichert, Jana, Unterschneidheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Erhardt, Xaver, Unterschneidheim-Zöbingen, *XX.XX.XXXX | a) 28.05.2023 Tenic |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.