Handelsregister · VR 620744

Chronologischer Auszug

Förderverein Peter-Thumb-Konzerte e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Peter-Thumb-Konzerte e.V.

b)
Waldshut-Tiengen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 500 DM belasten, ist die Einwilligung des
erweiterten Vorstands durch einfachen
Mehrheitsbeschluss erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Mallmann, Ralf, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Enzmann, Werner, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.10.1993
a)
27.08.2014
Schwehr

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.11.1993
Satzung:
AS 11 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 500 EUR belasten, ist die Einwilligung des
erweiterten Vorstands durch einfachen
Mehrheitsbeschluss erforderlich.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mallmann, Ralf, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Grupp, Benno Johannes, Lauchringen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), § 4 (Vereinsmitglieder), § 7 (Beitragspflicht der Mitglieder), § 11
(Zusammensetzung des Vorstands), § 12 (Aufgaben des Vorstands), § 13
(Kassenführung), § 14 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 16 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
02.06.2020
Wendling

b)
Geänderte Satzung:
AS. 103 ff
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Otte, Andreas, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Enzmann, Werner, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2022
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.