Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Ulf Kienast
Neumünster
274
Kerstin Mühlstädt
Neumünster
274
Birthe Brunswieck
Neumünster
274
Christine Harder
Neumünster
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.