Der Vorsitzende des Fördervereins, seine Stellvertreter und das geschäftsführende Vorstandsmitglied sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Der Verein wird durch zwei der Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die gesetzlichen Vertreter des Fördervereins sind von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§181 BGB) befreit, soweit sie gleichzeitig eine andere Institution der Papier erzeugenden Industrie vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Henning Junk
Gengenbach
Vorstand
Andre Paul Heinrich Müller
Bocholt
Vorstand
Benno Hundgeburt-Thanscheidt
Leverkusen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.12.1964 in Neufassung vom 03.12.2011 mit Änderung vom 28.09.2012
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2022 hat die mehrfache Änderung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1965
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2014.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 17-27
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.