Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei einem Rechtsgeschäft mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich, dem bis zu 4 weitere Personen angehören können.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kerstin Ritzenhoff
Paderborn
Vorstand
Steffan Ritzenhoff
Paderborn
Vorstand
Ulrich Geisen
Bad Lippspringe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.07.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand und Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Durch Beschluss der Mitglieder vom 08.04.2021 wurde die Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit), § 6 (Organe des Vereins), § 8 (Zuständigkeit des (Gesamt-)Vorstands), § 9 (Tätigkeit des Vorstands und weitere Zuständigkeiten), § 12 vormals 14 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 15 vormals 17 (Kassenprüfer) und § 16 vormals 18 (Auflösung des Vereins) geändert, die §§ 11 und 12 wurden verbunden mit der Änderung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen aufgehoben.
Freitext
Satzung, Bl. 5 ff. Sonderband
Satzung Bl. 21 ff. Sonderband
Satzung Blatt 32 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 67 ff. des Sonderbandes
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