Handelsregister · VR 220444
Historischer Auszug
Förderverein Ortenau Klinikum Achern e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
77855
Achern
Vereinsregister
VR
444
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
1
2
3
4
5
1
a)
Förderverein
Ortenau
a)
Der
Vorstand
i.S.
des
8
26
BGB
besteht
aus
dem
a)
Die
Satzung
wurde
in
der
Gründungsversammlung
vom
24.02.2012
|
a)
31.05.2012
Klinikum
Achern
e.V.
Vorsitzenden
und
zwei
stellvertretenden
Vorsitzen-
errichtet.
=
den.
Ductt
b)
Achern
Jeder
ist
alleinvertretungsberechtigt.
—
b)
Martin
Lamm,
geb.
am
06.06.1941,
Kappelrodeck,
b)
Bi.
1
ff
der
Vorsitzender,
Reg.Akten.
Dietmar
Stiefel,
geb.
am
13.03.1959,
Achern,
stellvertretender
Vorsitzender,
Dr.
Eberhard
Koch,
geb.
am
25.04.1944,
Sasbach,
stellvertretender
Vorsitzender.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Achern
wurde
die
Kennziffer
22
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
L
1
W
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.