Handelsregister · VR 100708
Chronologischer Auszug
Förderverein - Offene Jugendarbeit in Hermannsburg e. V. · Amtsgericht Lüneburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein - Offene Jugendarbeit in Hermannsburg e. V. b) Hermannsburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/den beiden Stellvertreter/innen, der/dem Kassenwart/in, der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Gelder des Fördervereines im Einzelfall bis zu einer Höhe von 5.000,00 DEM, darüberhinaus entscheidet die Mitgliederversammlung. Die/der Vorsitzende kann über Beträge bis 250,00 DEM allein verfügen. Es dürfen keine Kredite aufgenommen werden. b) Vorsitzender: Behn, Brigitte, Hermannsburg - Hetendorf Stellvertretender Vorsitzender: Rudnick, Sabine, Hermannsburg Kassenwart: Ebert, Doris, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Lohse, Elke, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Gottesleben, Heike, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.04.1997 | a) 07.11.2005 Kaufmann b) Satzung Bl. 7 ff. d. A. Tag der ersten Eintragung: 03.06.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr Schriftführer: Lohse, Elke, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Fischer, Susanne, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2010 Heine | ||
| 3 | b) Südheide OT Hermannsburg | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/den beiden Stellvertreter/innen, der/dem Kassenwart/in, der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Gelder des Fördervereines im Einzelfall bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR, darüberhinaus entscheidet die Mitgliederversammlung. Die/der Vorsitzende kann über Beträge bis 250,00 EUR allein verfügen. Es dürfen keine Kredite aufgenommen werden. b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Gottesleben, Heike, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Böcker, Heidemarie, Südheide OT Hermannsburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz), § 3 (Zweck), § 11 (Vorstand), 12 (Beirat) und § 14 (Satzungsänderung und Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 27.06.2023 Nordmann b) Spalte 2 b) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen aufgrund des Gesetzes zur Neubildung der Gemeinde Südheide vom 15.05.2014 (Nds. GVBl. v. 28.05.2014, S. 142) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.