Handelsregister · VR 100708

Chronologischer Auszug

Förderverein - Offene Jugendarbeit in Hermannsburg e. V. · Amtsgericht Lüneburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein - Offene Jugendarbeit in Hermannsburg e. V.

b)
Hermannsburg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
der/dem Vorsitzenden, der/den beiden
Stellvertreter/innen, der/dem Kassenwart/in, der/dem
Schriftführer/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten
gemeinsam. Der Vorstand entscheidet über die
Verwendung der Gelder des Fördervereines im Einzelfall
bis zu einer Höhe von 5.000,00 DEM, darüberhinaus
entscheidet die Mitgliederversammlung. Die/der
Vorsitzende kann über Beträge bis 250,00 DEM allein
verfügen. Es dürfen keine Kredite aufgenommen
werden.

b)
Vorsitzender:
Behn, Brigitte, Hermannsburg - Hetendorf
Stellvertretender Vorsitzender:
Rudnick, Sabine, Hermannsburg
Kassenwart:
Ebert, Doris, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Lohse, Elke, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Gottesleben, Heike, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.04.1997
a)
07.11.2005
Kaufmann

b)
Satzung Bl. 7 ff. d. A.

Tag der ersten Eintragung:
03.06.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
07.11.2005.
2b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Lohse, Elke, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Fischer, Susanne, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2010
Heine
3b)
Südheide OT Hermannsburg
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
der/dem Vorsitzenden, der/den beiden
Stellvertreter/innen, der/dem Kassenwart/in, der/dem
Schriftführer/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten
gemeinsam.
Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der
Gelder des Fördervereines im Einzelfall bis zu einer
Höhe von 10.000,00 EUR, darüberhinaus entscheidet
die Mitgliederversammlung. Die/der Vorsitzende kann
über Beträge bis 250,00 EUR allein verfügen. Es dürfen
keine Kredite aufgenommen werden.

b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Gottesleben, Heike, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Böcker, Heidemarie, Südheide OT Hermannsburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz), § 3
(Zweck), § 11 (Vorstand), 12 (Beirat) und § 14 (Satzungsänderung und Vereinsauflösung)
beschlossen.
a)
27.06.2023
Nordmann

b)
Spalte 2 b) von Amts wegen
berichtigt und neu vorgetragen
aufgrund des Gesetzes zur
Neubildung der Gemeinde
Südheide vom 15.05.2014 (Nds.
GVBl. v. 28.05.2014, S. 142)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.