Handelsregister · VR 61348
Chronologischer Auszug
Förderverein Nikolauskinder Neuhofen e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Nikolauskinder Neuhofen e.V. b) Neuhofen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Fischer, Marcel, Neuhofen, *XX.XX.XXXX Stellvertr. Vorsitzende: Jörns, Mirjam, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Dech, Kerstin, Neuhofen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Neßling, Natascha, Neuhofen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 11.02.2020. b) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorstand bedarf vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung: a. bei allen Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als 1.000,- Euro verpflichten b. bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen, die eine Vertragsbindung von über einem Jahr beinhalten, c. bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art. | a) 26.05.2020 Fuchs b) Fall 1 |
| 2 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. | b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) ab Satz 2 Satz "Der Vorstand bedarf vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung: a. bei allen Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als 1.000,- Euro verpflichten b. bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen, die eine Vertragsbindung von über einem Jahr beinhalten, c. bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 17.11.2020 Heiß b) Fall 2 Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) Satz 1 in Sp. 3 a) übertragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.