Handelsregister · VR 61348

Chronologischer Auszug

Förderverein Nikolauskinder Neuhofen e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Nikolauskinder Neuhofen e.V.

b)
Neuhofen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Fischer, Marcel, Neuhofen, *XX.XX.XXXX
Stellvertr. Vorsitzende:
Jörns, Mirjam, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Dech, Kerstin, Neuhofen, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Neßling, Natascha, Neuhofen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.02.2020.

b)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorstand bedarf vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a. bei allen Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als
1.000,- Euro verpflichten
b. bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen, die eine Vertragsbindung von über einem
Jahr beinhalten,
c. bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art.
a)
26.05.2020
Fuchs

b)
Fall 1
2a)
Der Vorstand besteht aus

dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister und
dem Schriftführer.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) ab Satz 2 Satz "Der Vorstand bedarf
vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a. bei allen Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als
1.000,- Euro verpflichten
b. bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen, die eine Vertragsbindung von über einem
Jahr beinhalten,
c. bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts
wegen gelöscht.
a)
17.11.2020
Heiß

b)
Fall 2
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) Satz
1 in Sp. 3 a) übertragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.