Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle der stellvertretende Vorsitzende. Gem. § 10 Ziff. 3 der Satzung wird der Verein durch den Vorsitzenden und im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, was so auszulegen ist, dass beide Vorstandsmitglieder Einzelvertretungsbefugnis besitzen, von der der Stellvertreter nur bei Berhinderung des Vorsitzenden Gebrauch machen darf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Horlbog
Helbra
Vorstand
Jens Tille
Helbra
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.03.2003
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.04.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Eisleben, VR 482) getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.