Handelsregister · VR 540849
Historischer Auszug
Förderverein MV Dunabogdany e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Singen/Hiwi.
Vereinsregister
Blatt
_77
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Förderverein
a)
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
a)
Eingetragener
Verein.
a)
16.
November
MV
Dunabogdany
e.V.
der
stellvertretende
Vorsitzende
und
der
Kassenwart.
|
2004
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
Die
Satzung
ist
am
20.
Oktober
2004
errichtet.
DB
b)
Gottmadingen
b)
Vorsitzender:
Franz
Josef
Mayer,
geb.
am
06.06.1959,
Gottmadingen
.b)
Satzung
AS:
9
ff
Stellvertretender
Vorsitzender:
Markus
Augenstein,
geb.
am
28.07.1962,
Gottmadingen
Kassenwart:
Harald
Mayer,
geb.
am
03.06.1986,
Gottmadingen
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Singen
(Hohentwiel)
wurde
die
Kennziffer
54
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefülit.
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Amtsgericht
.
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung‘
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
”ı
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
-
.
b)
Bemerkungen
i
2
3
4
>
‚RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.