Handelsregister · VR 411505

Chronologischer Auszug

Förderverein Musikverein Tannenkirch e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Musikverein Tannenkirch e.V.

b)
Kandern
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Bächle, Tanja, Kandern, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Lachmann, Rebecca, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.04.2003 mit Änderung vom 26.03.2010.
a)
03.07.2014
Sohnrey

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.04.2003
Satzung:
AS. 5 ff.
2b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Lachmann, Rebecca, Kandern, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretende Vorsitzende:
Roßkopf, Celine Anne, geb. Fräulin, Kandern,
*XX.XX.XXXX
a)
16.06.2016
Volkmer
3b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
Vorsitzende:
Bächle, Tanja, geb. Hagin, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck),
6 (Datenschutz) und 12 (Vorstand) beschlossen.
a)
12.08.2019
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 153 f.

Satzung:
AS. 131 ff.
4b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende; nun gewählt als
Vorsitzende:
Roßkopf, Celine Anne, geb. Fräulin, Kandern,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Stanko, Ralf, Kandern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzende:
Bächle, Tanja, geb. Hagin, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
02.05.2022
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.