Handelsregister · VR 221329

Chronologischer Auszug

Förderverein Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Förderer und Freunde der Musik- und
Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen e. V.

b)
Nürtingen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt
bis zu einem Betrag von 1000,-- EUR selbst zu verfügen.
Im Übrigen entscheidet der Beirat.

b)
1. Vorsitzender:
Stephani, Gregor, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Wirth, Steffen Holger, Unterensingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.06.2006 mit Nachtrag vom 17.10.2006
a)
20.06.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
06.11.2006
Satzung:
Sonderband
Blatt 3
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Nolle, Matthias, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Wagner, Thomas, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Stephani, Gregor, Nürtingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Wirth, Steffen Holger, Unterensingen, *XX.XX.XXXX
a)
01.10.2024
Mulliqi
3a)
Name geändert; nun:
Förderverein Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen
e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist im Falle der
Eilbedürftigkeit berechtigt bis zu einem Betrag von
3000,-- EUR selbst zu verfügen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.11.2025
Mulliqi

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.