Handelsregister · VR 221329
Chronologischer Auszug
Förderverein Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Förderer und Freunde der Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen e. V. b) Nürtingen | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt bis zu einem Betrag von 1000,-- EUR selbst zu verfügen. Im Übrigen entscheidet der Beirat. b) 1. Vorsitzender: Stephani, Gregor, Nürtingen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Dr. Wirth, Steffen Holger, Unterensingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.06.2006 mit Nachtrag vom 17.10.2006 | a) 20.06.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 06.11.2006 Satzung: Sonderband Blatt 3 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Nolle, Matthias, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Wagner, Thomas, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Stephani, Gregor, Nürtingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Dr. Wirth, Steffen Holger, Unterensingen, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2024 Mulliqi | ||
| 3 | a) Name geändert; nun: Förderverein Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist im Falle der Eilbedürftigkeit berechtigt bis zu einem Betrag von 3000,-- EUR selbst zu verfügen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.11.2025 Mulliqi |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.