Handelsregister · VR 51187

Registerinformationen

Förderverein Mittelpunktschule Trebur 2002 e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Mittelpunktschule Trebur 2002 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Trebur

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 51187
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
14.07.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Corinna Arras-Rettig

Rüsselsheim

Vorstand

Beate Hartmann

Trebur

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 10.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 9 ff. Sonderband Neue Satzung Blatt 9 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 9 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Anmeldung Blatt 16 ff. Sonderband
  • Fall 4 Anmeldung Blatt 23-24 Sonderband Beschluss Blatt 24-34 Sonderband
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 63 - 65, Protokoll/Beschluss Bl. 67 Sonderband
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 73-75 Sonderband
  • Beschluss Blatt 80-82, 91, 96 Sonderband
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 101 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 05.05.2002 zuletzt geändert am 10.06.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) , 3 (Mitgliedschaft) und 4 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.