Förderverein Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schwäbisch Hall
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 570508
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
11.05.2020
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Vorstandsmitglied der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde. Die Vorstandsmitglieder sind je alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst-Michael Wanner
Schwäbisch Hall
Vorstand
Heinz Scheib
Schwäbisch Hall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.02.1990.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2013 und 08.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 2 (Zweck der Vereinigung), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorsand) und § 9 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 2 (Zweck der Vereinigung), § 4 (Mitgliedschaft) und die Neueinfügung des § 11 (Satzungsänderungen) beschlossen. Bisheriger § 11 (Auflösung) ist nun § 12.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2015.