Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und Beisitzer. Zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein.
Tag der ersten Eintragung: 06.09.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8 Neufassung der Satzung Blatt 118 bis 128 der Akte
Satzung
Satzung vom 22.05.2004
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Verlust der Mitgliedschaft) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.