Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 DM ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder und ab einem Geschäftswert von über 10.000 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ricarda Bartschat
Nürnberg
Vorstand
Christoph Bartschat
Erlangen
Vorstand
Ingrid Brehm
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.04.2000
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung des § 14 (Ablauf von Mitgliederversammlungen) und die Neueinfügung von § 17 (Vergütung für die Vereinstätigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2013 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag) und 14 (Ablauf von Mitgliederversammlungen) sowie die Einfügung der §§ 18 (Mitgliedsrechte- und Pflichten) und 19 (Beschränkung der Haftung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand), § 9 (Zuständigkeit des Vorstands), § 10 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 19 (Beschränkung der Haftung) und § 20 (Regionalität und Nachhaltigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Selbstlosigkeit), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 11 (Sitzungen des Vorstands), § 12 (Mitgliederversammlungen), § 13 (Einberufung von Mitgliederversammlungen, § 14 (Ablauf von Mitgliederversammlungen) und § 18 (Mitgliedsrechte- und Pflichten) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Selbstlosigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 3 (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Selbstlosigkeit) und 13 (Einberufung von Mitgliederversammlungen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2024 hat die Änderung der §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Organe des Vereins), 12 (Mitgliederversammlungen) und 16 (Auflösung des Vereins) sowie die Einfügung des § 8a (Der erweiterte Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.07.2000. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus drei Personen, davon ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Finanzvorstand/stellvertretender Vorsitzender.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.