Handelsregister · VR 3255

Chronologischer Auszug

Förderverein Mainzer Christuskirche e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Mainzer Christuskirche e.V.

b)
Mainz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der
Vorsitzende - vertreten gemeinschaftlich.

b)
Vorsitzender:
Seiler, Ingo, Mainz
1. stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeisterin):
Dr. Frieß-Reimann, Hildegard, Mainz
2. stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer):
Knöll, Stefan, Mainz
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.05.1994
a)
21.06.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.08.1997

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.06.2006.
Satzung Blatt 4-7 der Akten
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden
(Schatzmeister) und dem 2. stellvertretenden
Vorsitzenden (Schriftführer).
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der
Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Fröhlinger, Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX
1. stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeisterin):
Klünemann, Bettina, Mainz, *XX.XX.XXXX
2.stellvertretende Vorsitzende (Schriftführerin):
Wessler-Clement, Imke, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Seiler, Ingo, Mainz
Nicht mehr
1. stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeisterin):
Dr. Frieß-Reimann, Hildegard, Mainz
Nicht mehr
2. stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer):
Knöll, Stefan, Mainz
a)
13.04.2015
Groß

b)
Bl. 31 ff
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 3 a)
von Amts wegen ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.