Förderverein "Laßt die Kirche im Dorf" e.V. der Ev.-luth. Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde Sarstedt-Land.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Sehnde
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 130201
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
11.03.2024
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenführer und vier weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder zwei andere Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Rechtsgeschäfte über 200,00 EUR bedürfen der Mehrheit des Vorstands. Kreditaufnahmen und einmalige Ausgaben über 2.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Almuth Gellermann
Wassel
Vorstand
Ingrid Richey-Weindel
Sehnde
Vorstand
Jörg Baumgarten
Sehnde
Vorstand
Rüdiger Beneke
Sehnde
Vorstand
Ingeborg Mülhausen
Sehnde-Wassel
Vorstand
Anette Edith Marga Grohsmüller
Sehnde
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Satzung Bl. 10 d.A. Tag der ersten Eintragung: 06.12.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Satzung Blatt 81 ff. der Akten
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Protokolle Blatt 162-166,176-179, Satzung Blatt 190-192 der Akten, Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 02.09.1996 mit Änderung vom 18.11.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name), 2 (Zweck), 3 (Ehrenmitgliedschaft), 5 (Gemeinnützigkeit), 7 (Organe und Einrichtungen), 8 (Vorstand), 12 (Beschlüsse über Personalangelegenheiten) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2016/07.12.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 5 (Beiträge und sonstige Pflichten), 8 (Vorstand), 12 (Beschlüsse über Personalangelegenheiten), 13 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.