Förderverein "Laßt die Kirche im Dorf" der ev.-luth. Martin-Luther Kirchengemeinde Ehlershausen e.V. mit den Ortsteilen Ehlershausen, Otze und Ramlingen · Amtsgericht Hildesheim
Förderverein "Laßt die Kirche im Dorf" der ev.-luth. Martin-Luther Kirchengemeinde Ehlershausen e.V. mit den Ortsteilen Ehlershausen, Otze und Ramlingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Burgdorf
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 120191
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
16.05.2024
Abrufstand
29.01.2026
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erika Buchholz
Burgdorf
Vorstand
Karin Buchholz
Burgdorf
Vorstand
Karl-Jochen Wick
Burgdorf-Ehlershausen
Vorstand
Sabine Köhne
Burgdorf-Ramlingen
Vorstand
Angelika Nikolai
Burgdorf
Vorstand
Bernd Lüdke
Burgdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und vier weitere Vorstandsmitglieder. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Satzung Blatt 75 - 79, Änderungsbeschluss Blatt 71 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 03.06.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2006.
Protokoll Blatt 84-90, Satzung Blatt 91-93 der Akten; Fall 2
Protokoll Blatt 111-118, Satzung Blatt 126-130 der Akten; Fall 3
Fall 4
Satzung
Satzung vom 19.04.1999
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft),7 (Vorstand), und 9 (Niederschrift) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), § 4 (Beiträge und sonstige Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.