Handelsregister · VR 120191

Registerinformationen

Förderverein "Laßt die Kirche im Dorf" der ev.-luth. Martin-Luther Kirchengemeinde Ehlershausen e.V. mit den Ortsteilen Ehlershausen, Otze und Ramlingen · Amtsgericht Hildesheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein "Laßt die Kirche im Dorf" der ev.-luth. Martin-Luther Kirchengemeinde Ehlershausen e.V. mit den Ortsteilen Ehlershausen, Otze und Ramlingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Burgdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120191
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
16.05.2024
Abrufstand
29.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Erika Buchholz

Burgdorf

Vorstand

Karin Buchholz

Burgdorf

Vorstand

Karl-Jochen Wick

Burgdorf-Ehlershausen

Vorstand

Sabine Köhne

Burgdorf-Ramlingen

Vorstand

Angelika Nikolai

Burgdorf

Vorstand

Bernd Lüdke

Burgdorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und vier weitere Vorstandsmitglieder. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
  • Satzung Blatt 75 - 79, Änderungsbeschluss Blatt 71 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 03.06.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2006.
  • Protokoll Blatt 84-90, Satzung Blatt 91-93 der Akten; Fall 2
  • Protokoll Blatt 111-118, Satzung Blatt 126-130 der Akten; Fall 3
  • Fall 4

Satzung

  • Satzung vom 19.04.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft),7 (Vorstand), und 9 (Niederschrift) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), § 4 (Beiträge und sonstige Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Auflösung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.