Der 1. Vorstand vertritt allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. Zur Vornahme von Handlungen, die den Verein im Einzelfall zu einer Gegenleistung von mehr als 5000 Euro/Geschäftsjahr verpflichten, ist die Zustimmung der Mehrheit aller geschäftsführenden Vorstände nötig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorstandes. Bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Diether Kunerth
Ottobeuren
Vorstand
Nico Müller
Regensburg
Vorstand
Michael Hopfenzitz
Ottobeuren
Vorstand
Markus Albrecht
Ottobeuren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz),8 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Die abstrakte Vertretungsregelung wurde aus technischen Gründen neu vorgetragen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.