Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer als stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Schriftstücke, die den normalen verwaltungsmäßigen Geschäftsverkehr betreffen, können vom Schriftführer allein unterzeichnet werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Neubert
Waldshut-Tiengen
Vorstand
Cornelia Scharnagl
Waldshut-Tiengen
Vorstand
Karin Bartz
Waldshut-Tiengen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1972 mit Änderung; zuletzt geändert am 08.03.1999.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 9 (Mitgliederversammlung) und 11 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2014.