Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis des Vorstandes ist die Vertretungsberechtigung bis zu einem Betrag von 500,00 EUR begrenzt. Darüber hinaus bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Linda Kirsch
Erkelenz
Vorstand
Laura Reina-Steinke
Erkelenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.11.2014 und aufgrund der Mitgliederversammlung vom 27.04.2015 in §§ 8 (Vorstand), 9 (Zuständigkeit des Vorstandes), 12 (Die Mitgliederversammlung) und 15 (Amt des Schriftführers/Kassenprüfer) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.