Handelsregister · VR 2293

Chronologischer Auszug

Förderverein Kirchenmusik Stephanskirche Simmern e.V. · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für die Stumm-Orgel in der Stephanskirche zu
Simmern

b)
Simmern
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
von dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder
von ihnen vertritt allein.

b)
1. Vorsitzender:
Hoch, Peter, Simmern, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schreiber, Joachim, Neuerkirch, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.06.2002 zuletzt geändert am 15.09.2002
a)
12.05.2006
Hau

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.11.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.05.2006.
2a)
Förderverein für die Stumm-Orgel und die Kirchenmusik in der
Stephanskirche zu Simmern
b)
1. Vorsitzende:
Nikolay, Christiane, Simmern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hoch, Peter, Simmern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Organisation) und § 2 ( Zweck und Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des
Namens des Vereins beschlossen.
a)
13.08.2009
Bretz

b)
Satzungsänderung Blatt 37 der
Akte
3a)
Förderverein Kirchenmusik Stephanskirche Simmern e.V.
b)
Nach Berichtigung der Personendaten nunmehr
2. Vorsitzender:
Schreiber, Joachim, Simmern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
20.09.2017
Burger

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.