Handelsregister · VR 460474

Chronologischer Auszug

Förderverein Kindergarten und Grundschule Altheim e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Kindergarten St. Valentin Altheim e.V.

b)
Walldürn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende jeweils
einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzende:
Frank, Angelika, Kinderkrankenschwester, Walldürn-
Altheim
2. Vorsitzender:
Brosch, Ralf, Berufssoldat, Walldürn-Altheim
a)
Verein
Satzung vom 11.04.2010
a)
19.03.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.06.2010
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.03.2015.
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzende:
Frank, Angelika, Walldürn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Brosch, Ralf, Berufssoldat, Walldürn-Altheim
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Fischer, Yvonne, Walldürn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
08.03.2016
Buba

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband II
Blatt 13-17
3a)
Name geändert; nun:
Förderverein Kindergarten und Grundschule Altheim e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.08.2017
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 32-34
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Müller, Kristina, Walldürn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Weber, Christiane, Walldürn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Frank, Angelika, Walldürn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Fischer, Yvonne, Walldürn, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2018
Essert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.